Das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat sich mal wieder mit der Kommunalen Verschuldung beschäftigt. Untersucht und dargestellt wird der Zeitraum zwischen 1998 und 2009.
Besonders auffällig in der Entwicklung der Schulden ist, dass es den Kommunen im Betrachtungszeitraum nicht gelingt, die Schuldenlast signifikant zu senken. In Folge der Krisenjahre 2001/2002 oder 2008/2009 ist ein Finanzierungsdefizit bei rückläufigen Einnahmen nachvollziehbar. Aber es erscheint beunruhigend, dass es den Kommunen auch in Zeiten der relativen Erholung (zum Beispiel 2005/2006) nicht gelingt, ihren Schuldenstand zu reduzieren.
Zugenommen hat in den vergangenen Jahren der Anteil der Kassenkredite. Auch Kaufungen geht diesen Weg und die geplante Erhöhung der Kreditaufnahme über Kassenkredite ist möglicherweise nicht umkehrbar. Zumindest lässt folgende Grafik kaum eine andere Vermutung zu.
Was sind eigentlich Kassenkredite und wofür waren die einmal gedacht?
Kassenkredite sind ein besonderes Phänomen kommunaler Verschuldung. Ursprünglich sind die Kassenkredite als Mittel zur Zwischenfinanzierung in Anspruch genommen worden. Ein Kassenkredit funktioniert, ähnlich dem Dispositionskredit bei Privatpersonen, als Kreditlinie bei einer Bank. Kommunen sollten mit diesen Kassenkrediten lediglich unterjährige Zahlungsschwankungen ausgleichen, wenn zum Beispiel Personalausgabenmonatlich zu tätigen waren, die Steuereinnahmen aber erst zum Ende desJahres verbucht werden konnten. Die se Idealvorstellung ist lange überholt.Die Kassenkredite stellen inzwischen eher eine dauerhafte Lösung der Finanzierung vieler Verwaltungsaufgaben dar. Die Kommunen sehen sich gezwungen, Diskrepanzen zwischen Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt langfristig mit Kassenkrediten auszugleichen.
Im Text werden drei Risiken benannt, die in der Natur der Kassenkredite liegen:
- Die Kassenkredite sind eigentlich kurzfristiger Natur und daher sind auch die Verträge kurzfristige Kreditvereinbarungen. Es bleibt daher zu befürchen, dass bei Finanzmarkproblemen die Kreditinstitute diese Vereinbarungen aufkündigung und auf eine kurzfristige Tilung bestehen.
- Die Zinslast fällt durchschnittlich höher aus als bei langfristigen Vereinbarungen. Das Zinsänderungsrisiko für “normale” Kredite ist überschaubar, da die Kredite längerfristig aufgenommen werden. Das Zinsänderungsrisiko betrifft daher eher den Kassenkredit. Wie hoch das Risiko ist, kann jedoch nicht genau festgelegt werden – also auch nicht, wie gering es ist.
- Den Kassenkrediten stehen keine Investitionsausgaben gegenüber. Kommunen müssen ihre Investitionsprojekte und die dafür vorgesehene Kreditaufnahme durch die jeweilige Kommunalaufsicht prüfen lassen. Kassenkredite hingegen
werden diesbezüglich meist ungeprüft vergeben. Sie dienen nicht der Finanzierung konkreter Investitionsausgaben, sondern decken lediglich Finanzierungslücken in den Verwaltungshaushalten.