Immer mal wieder kommt es vor, dass Parteien Themen in den Kommunalparlamenten platzieren, die bundes- oder landespolitische Themen betreffen. Die Grüne Linke Liste Kaufungen ist ja nicht nur die politische Kraft, die am meisten öffentliche Aufmerksamkeit in Kaufungen auf sich zieht, sondern auch die Wählervereinigung, die am meisten Anregungen, Vorschläge und Anträge in der Gemeindevertretung einbringt. Das ist – das kann man sich leicht denken – gar nicht im Sinne der Mehrheitspartei, aber das kümmert uns ja bekanntlich nicht.
Und sicherlich tasten wir uns – z.B. bei unseren Anträgen, die zum Ziel haben, einen kleine Antwort auf die Flüchtlingskrise zu geben und unsere Verantwortung zu zeigen – nah an die Grenze dessen heran, was eigentlich unsere Aufgabe ist.
Nun wurde der Gemeindevertretung der Artikel “Zur Zulässigkeit von Resolutionen mit bundes- oder landespolitischen Themen in Kommunalparlamenten” von Seiten der Verwaltung oder des Gemeindevertretervorsitzenden in die Akten gelegt. Dieser erschien in der Zeitschrift “Deutsche Verwaltungspraxis” 63. Jahrgang. Der Verwaltungsrechtler erklärt in seinem Text zum einen den Unterschied zwischen der Verbandskompetenz und der Befassungskompetenz.
Zu unterscheiden ist zwischen der Verbandskompetenz, die nach der Aufgaben-, Entscheidungskompetenz einer öffentlichen Angelegenheit fragt und der Befassungskompetenz, die über die Aufgabenerledigung hinaus geht und an dem spezifischen Ortsbezug der öffentlichen Angelegenheit anknüpft.
Entscheidend ist der örtliche Bezug.
Die Gemeinde kann sich auch ohne konkreten Aufgabenbezug und damit ohne Entscheidungskompetenz mit einer öffentlichen Angelegenheit befassen, wenn ein hinreichender öffentlicher Bezug besteht.
Und ob dies der Fall ist, darüber kann man ja auch mal diskutieren, denn – so stellt der Autor des Artikels fest – “der kommunale Wirkungskreis geht … über die reine Aufgabenerledigung hinaus.” Es geht also darum – und dem sind wir entweder in der Begründung oder den mündlichen Ausführungen immer nachgekommen – die ortsspezifische Betroffenheit aufzuzeigen.
Also Weiter so! Danke für die Klarstellung.