Ende des Jahres laufen die Konzessionsverträge aus!
Was hat es denn damit auf sich?
In Diskussionen zum Thema taucht als Begründung für eiliges Handeln immer mal wieder auf, dass die Konzessionsverträge auslaufen. In der Tat enden die jetzigen Ende diesen Jahres. Diese Verträge regeln verschiedene Dinge, unter anderem die Konzessionsabgabe. Was aber passiert, wenn bis dahin noch keine neuer Vertrag abgeschlossen wurde? Diejenigen, die aus noch nicht ganz durchsichtigen Gründen, der Ansicht sind, jetzt schnell wieder unter die atomaren Flügel von eon zu schlüpfen, drücken mit diesem Argument auf die Tube.
Bekommt die Gemeinde dann keine Konzessionsabgabe mehr? Ein Blick in den dazugehörigen Gesetzestext gibt Auskunft:
§ 48 Konzessionsabgaben
(1) Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Energie dienen, entrichten. Eine Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne dieser Vorschrift liegt auch vor, wenn ein Weiterverteiler über öffentliche Verkehrswege mit Elektrizität oder Gas beliefert wird, der diese Energien ohne Benutzung solcher Verkehrswege an Letztverbraucher weiterleitet.
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(4) Die Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Konzessionsabgaben besteht auch nach Ablauf des Wegenutzungsvertrages für ein Jahr fort, es sei denn, dass zwischenzeitlich eine anderweitige Regelung getroffen wird.
Wenn also der Vertrag nicht verlängert wird, dann bleibt alles noch ein Jahr lang weiter ohne Folgen. Die Gemeinde erhält weiterhin Geld. (Diejenigen, die der Ansicht sind, dass wir uns dann dennoch beeilen müssen, die haben natürlich Recht. Aber auch nicht so sehr: Es ist nicht anzunehmen, dass wir auf die Konzessionsabgabe verzichten müssen, selbst wenn Kaufungen noch länger brauchen sollte für einen guten Vertrag oder ein neues Werk gemeinsam mit anderen Gemeinden.)