Bürgerbeteiligung – Von Anderen Lernen

Heidelberg

Die Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung wurden vom Arbeitskreis Bürgerbeteiligung erarbeitet und im Juli 2012 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Sie bilden die Grundlage für alle laufenden Bürgerbeteiligungsverfahren in Heidelberg.

Um die Ernsthaftigkeit zu unterstreichen, wurde auch eine Satzung über Verfahrensregeln für Bürgerbeteiligung verabschiedet.

Gießen

Kern der neuen Beteiligungskultur ist u.a.:

  • Künftig wird eine Vorhabenliste auf www.giessen-direkt.de und in Print-Form (im Stadtbüro) über die geplanten Vorhaben der Stadt informieren (dies soll voraussichtlich ab Ende April vorliegen). Bürger/innen können dies kommentieren und  – wo nicht vorgesehen- Bürgerbeteiligung anregen
  • In Gießen mit Hauptwohnsitz gemeldete Einwohner/innen ab 8 Jahre können (unabhängig von ihrer Wahlberechtigung) künftig eine Bürgerschaftsversammlung anregen. Dafür müssen sich 1% der Einwohner/innen (aber mindestens 50 Personen) aussprechen.
  • In Gießen mit Hauptwohnsitz gemeldete Einwohner/innen ab 8 Jahren können (unabhängig von ihrer Wahlberechtigung) künftig einen Bürgerantrag an die Stadtverordnetenversammlung richten, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Dafür müssen sich ebenfalls 1% der Einwohner/innen aussprechen.

Auch in Gießen wurde eine Satzung verabschiedet.
Sehr interessant sind auch die Leitlinien für eine strukturierte Bürgerbeteiligung.

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