Vor einiger Zeit haben wir einige Anfragen in Sachen Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gestellt. Wir schlugen unter anderem eine Ergänzung der Geschäftsordnung mit folgendem Absatz vor:
(4) Es ist auch Aufgabe der Ausschüsse sich allgemein mit Angelegenheiten des Ausschusses zu beschäftigen. Dafür ist weder eine Beauftragung durch die Gemeindevertretung noch ein Antrag der Vertretung nötig. Die Arbeit in den Ausschüssen kann auch dazu genutzt werden, ein Themenkomplex vorzubereiten. Die Entscheidung darüber treffen die bzw. der Vorsitzende des Ausschusses mit dem oder der stellvertretenden Vorsitzenden. Die Mehrheit eines Ausschusses kann die Befassung mit einem Thema verlangen.
Dazu wurde uns vom HSGB (Hessischer Städte- und Gemeindebund) geantwortet:
Bei den Ausschüssen … handelt es sich um ein Hilfsorgan der Gemeindevertretung, deren Aufgabe darin besteht, dass sie künftige Beschlüsse der Gemeindevertretung vorbereiten und aufgrund ihrer Erörterungen Empfehlungen für die Gemeindevertretung erabeiten müssen. Ein eigenes Initativrecht dergestalt, dass in einem Ausschuss ohne Zuweisung durch die Gemeindevertretung eine Angelegenheit behandelt werden kann, steht dem Ausschuss demgegenüber nicht zu.
In der Ältestenratsitzung schlugen wir vor, dass wir das doch einfach ignorieren könnten und z.B. unter dem Punkt Sonstiges über alles reden können, was wir wollen. Damit waren wir aber alleine . Oder etwa doch nicht?
In der nächsten Sitzung der Ausschusses Jugend Sport Soziales Kultur taucht ein Antrag der SPD auf. Darin geht es um die Finanzierung für die neue Kita. Doch dieser Antrag war noch nie auf einer Tagesordnung der Gemeindevertretung, sondern kann erst in der Sitzung vom 10. November auftauchen. Es sei denn, die Antwort des HSGB sollten wir – wie die GLLK ja schon empfohlen hat – nicht ganz so ernst nehmen.