Am 13. Juli 2015 haben wir folgenden Antrag gestellt:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Analog zu dem in der Planungskommission erzielten Konsens beschließt die Gemeindevertretung, die Reservierung von 20 % der Flächen der Bebauungspläne Nr. 92 und 93 für gemeinschaftliches Wohnen. Die Gemeinde Kaufungen orientiert sich bei der Definition von „gemeinschaftlichem Wohnen“ am „netzwerk frankfurt für gemeinschaftliches wohnen“ oder an der „schader-stiftung“ . Es erfolgt keine Begrenzung auf Standorte, aber eine zeitliche Beschränkung auf fünf Jahre. Sollte innerhalb dieser Frist kein gemeinschaftliches Wohnen angesiedelt werden, kann die Fläche für andere Wohnformen freigegeben werden.
Analog zu den Beratungen der Planungskommission vom 26. Mai 2014 organisiert die Gemeinde Kaufungen vor Baubeginn eine Veranstaltung, in welcher die Einfamilienhaus-Bewerber und potenzielle Interessenten für gemeinschaftliches Wohnen als Zielgruppen eingeladen werden.
Begründung:
Die Gemeinde Kaufungen hat am 15. Mai 2015 als Ziel der Siedlungsentwicklung beschlossen, dass gemeinschaftliche Wohn- und Lebensformen ein Teil Kaufungens sind. Die Planungskommission hat diesem Ziel in ihren Beratungen vorgegriffen und hier im Vorfeld schon einen Konsens erzielen können. Die bislang noch nicht zur Entscheidung gestellten Empfehlungen der Planungskommission können durch einen gleichlautenden Beschluss ihre Wirkung entfalten, für andere Gemeinde handlungsleitend sein und Menschen, die am gemeinschaftlichen Wohnen interessiert sind, motivieren.
Es ist bekannt, dass gemeinschaftliches Wohnen längere Vorlaufzeiten benötigt. Dies ist den Verlautbarungen von netzwerk frankfurt für gemeinschaftliches wohnen und der schader-stiftung (wie auch vergleichbaren Portalen) zu entnehmen. Der vorliegende Antrag verschafft Zeit für diese Planungsprozesse.