Zur Förderung des Ehrenamtes in Kaufungen hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 01. Juni 2015 beschlossen, die Kita-Gebühren für die Kinder der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr um 50 Prozent zu senken. Die Grüne Linke Liste Kaufungen begrüßt die mit diesem Beschluss verbundene Idee, kritisiert jedoch sowohl die Art des Beschlusses wie auch deren Folgen für die Kitagebühren.
Die Freiwilligen Feuerwehren leisten einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Ob Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung oder Präventionsarbeit: Ohne das ehrenamtliche Engagement von Menschen, die bereit sind sich auch selbst in Gefahr zu begeben, wäre diese Aufgabe für die Gemeinde Kaufungen nicht zu schultern.
Der Kreis der ehrenamtlich Aktiven geht jedoch weit über die Feuerwehr hinaus. Auch die Mitglieder des DRK, der DLRG oder des Technischen Hilfswerks beteiligen sich im gleichen Maße an diesen wichtigen Aufgaben. Um nicht Ehrenamtliche erster und zweiter Klasse zu schaffen, bedarf es einer breiteren Diskussion um eine Anerkennungskultur für die Menschen, die sich für das Gemeinwesen einsetzen. Dabei müssen auch Ehrenamtliche aus anderen Bereichen, wie dem Familienzentrum, der Nachbarschaftshilfe oder beispielsweise der Sportvereine eingeschlossen werden.
Aber auch in der Umsetzung dieses Beschlusses sieht die GLLK einen eklatanten Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Durch den Beschluss, der durch eine Mehrheit von CDU und Grüne im Gemeindeparlament getroffen wurde, ist der öffentliche Zuschuss für den Betrieb der Kaufunger Kitas auf dem Stand von 2015 eingefroren. Alle zusätzlichen Aufwendungen wie beispielsweise die Tarifsteigerungen – aber eben auch die Minderung von Einnahmen – müssen zukünftig auch über eine Erhöhung der Elternbeiträge finanziert werden.
Mit dem Beschluss des Gemeindevorstands wird also die Förderung des Ehrenamts ausschließlich von den Kaufunger Familien zu tragen sein. Öffentliche Sicherheit kommt aber allen Kaufungerinnen und Kaufungern zu Gute und muss demnach auch von allen geschultert werden. Hier die Lasten auf nur auf Familien mit Kindern zu verteilen, spricht nicht von einer sozialen Ausgewogenheit und Verantwortung.
Die GLLK kündigt an, diesen Beschluss der Zuständigkeit der Gemeindevertretung zu überführen. Der Gemeindevorstand hat mit seinem Beschluss deutlich seine Kompetenzen überschritten, da dieser nach der Hessischen Gemeindeordnung ausschließlich für die Umsetzung von Satzungen, nicht aber für die Gestaltung zuständig ist. Wichtige Themen wie die Förderung des Ehrenamtes gehören in öffentlicher Sitzung diskutiert und beschlossen, so Torsten Felstehausen.