1.) Umsetzung des Beschluss 0082/2014 vom 09.10.2014 betreffend “Erhalt der Qualität in der Kaufunger Kinderbetreuung”
- Wir bitte um Vorlage der laufenden Fortschreibung der Planung eines bedarfsgerechten Angebotes sowie der Prognose für das kommende Kita-Jahr.
- Bericht über den Umsetzungsstand zur „Konkretisierung der Leitlinien unter Beteiligung des Gesamtelternbeirates für messbare Qualitätsstandards in den Kaufunger Kindertagesstätten“. Hier insbesondere: Welche Treffen zu Umsetzung des Beschlusses 0082/2014 haben bereits stattgefunden? Wurde der Gesamtelternbeitrat hierzu einbezogen worden? Wann ist mit einer entsprechenden Vorlage im Ausschuss zu rechnen?
2.) Umsetzung des Beschluss 0017/2015 vom 26.02.2015 „Festschreibung des Defizits im Produkt 36501“
Zu diesem Punkt bitten wir zu berichten, welche Maßnahmen für die Umsetzung dieses Beschlusses für das Haushaltsjahr 2016 durch den Gemeindevorstand geplant sind. Da die aktuelle Diskussion um eine Änderung der Vergütungsstruktur im SuE-Tarif weitreichende finanzielle Konsequenzen hat, müssten hierzu rechtzeitig die Beratungen aufgenommen werden.
3.) Wir bitten um den ersten vierteljährliche Bericht durch den Gemeindevorstand zur Umsetzung Beschluss 0167/2014 vom 26.02.2015 betreffend „Erweiterung der Kennzahlen zum Produkt 36201“. (Über diese Frage wurde im Auschuss JSSK am 29.6.15 berichtet.)
4.) Zum Beschluss 0049/2014 (Car-Sharing) fragen wir an, ob der Gemeindevorstand den Wunsch aus der Gemeindevertretung nachvollziehen kann, dass bei einer Entscheidung gegen die Umsetzung eine Beschlussteils (hier: Informationsveranstaltung im Jahr 2014) der Gemeindevorstand von sich aus die Gemeindevertretung informieren sollte? Alternativ bitten wir um Mitteilung, falls der Gemeindevorstand der Ansicht ist, dass die Gemeindevertretung selbst darauf achten muss, dass die getroffenen Beschlüsse auch umgesetzt werden. (Wir hatten im September einen Antrag zum Beschlusscontrolling eingereicht. Dieser erhielt 9 Ja und 9 Nein Stimmen. Das heißt: abgelehnt. Aber genau in einem solchen Fall wäre geklärt gewesen, wer hier aktiv werden muss.)
5.) Der Gemeindevorstand möge berichten, in welchem Zeitplan die Umsetzung der Straßenbeitragssatzung erfolgt.
- Welche Vorarbeiten zur Feststellung der Beitragsbemessungsgrundlagen wurden durchgeführt?
- Wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmen?
- Welche Baumaßnahmen werden für das nächste Haushaltsjahr geplant?