Der Koalitionsvertrag in Hessen
Verkehr / A44 und Verkehrslärm

KoaVertrag-BannerMit diesem letzten Beitrag schließt die Serie “Der Koalitionsvertrag in Hessen”

Nach langen Verhandlungen haben sich CDU und Bündnis90/Die Grünen auf einen Koalitionsvertrag in Hessen geeinigt. In einem solchen Vertrag finden sich viele Aspekte, die auch für die Gemeinden in Hessen relevant sind und Auswirkungen haben auf die Kommunalpolitik. Wir haben den Koalitionsvertrag studiert und herausgefiltert, was unserer Ansicht nach für die Kaufunger Politik Relevanz haben kann. Wir gehen davon aus, dass wir auch in der Gemeindevertretung davon ausgehen können, dass sich weder CDU noch Bündnis90/Die Grünen vom Koalititonsvertrag ihrer Parteien distanzieren. Zumindest hoffen wir darauf, dass sich die Kommunalpolitik im Einklang mit der landespolitischen Vorgabe befindet.

In dieser Serie mit acht Beiträgen, die jeweils Montags erscheinen, stellen wir die Ideen und Argumente vor, die sich zu unterschiedlichen Themenfeldern im Koalitionsvertrag finden. Das Themenfeld des aktuellen Beitrags ist markiert.

Bürgerbeteiligung, Ehrenamt
Geld / kommunale Finanzen
Energie und Ernährung
Schule, Kinder und Jugendliche
Radverkehr / ÖPNV
Verkehr / A44 und Verkehrslärm
Bauen, Lebensentwürfe, Wohnen
Interkommunale Zusammenarbeit und Transparenz

(Die Ziffern kennzeichnen die im Koalitionsvertrag angegebene Zeilenzahl.)

Autos sind vielfach für die Mobilität unverzichtbar, wir wollen sie in Zukunft effizienter nutzen. Aus diesem Grund wird die Landesregierung das „Carsharing“ fördern. In einem ersten Schritt soll geprüft werden, auf welchen Landesliegenschaften entsprechende Stellplätze ausgewiesen werden können. Wir unterstützen die Bundesregierung darin, über eine Änderung des Straßenverkehrsrechts die Möglichkeit zu eröffnen, dass Kommunen Parkplätze rechtssicher für „Carsharing“-Autos und Elektroautos ausweisen können. (2971)

Bezüglich des Bundesverkehrswegeplans ist das gemeinsame Ziel die Priorisierung von durchführbaren Verkehrsprojekten und damit einhergehend eine Konzentration für Planungs- und Genehmigungsaufwand auf Vorhaben mit einer zeitnahen Umsetzungsperspektive. Dazu erstellt die Hessische Landesregierung einen Kriterienkatalog zur Überprüfung der zum Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Maßnahmen, bei dem der verkehrliche Nutzen, die Zustimmung der betroffenen Kommunen, der Planungs- und Genehmigungsfortschritt, die Finanzierbarkeit sowie die zeitnahe Realisierbarkeit berücksichtigt werden. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen, sei es bei Autobahnen, Bundesstraßen oder Landesstraßen, Prioritäten nach zu definierenden Kriterien gesetzt werden müssen. (3006)

Für den noch offenen Planungsabschnitt zwischen der A 7 bis zur AS Helsa/Ost (VKE 11) soll die landschaftsschonendste und umweltverträglichste Variante geprüft werden, die die Menschen in den Anrainergemeinden möglichst wenig belastet. Bei der Klärung offener Fragen beim derzeitigen Planungsstand sind die betroffenen Kommunen einzubeziehen. Bei der Realisierung der baureifen Abschnitte und der darauf folgenden Fertigstellung ist auf einen wirksamen Lärmschutz zu achten. (3029)

Verkehrslärm beeinträchtigt das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen. Da Lärm verkehrsmittelübergreifend (kumuliert von Straße und Schiene) die Menschen in Hessen zunehmend belastet, werden wir einen Schwerpunkt in der Lärmvermeidung und -reduzierung setzen. Wir werden uns deshalb neben eigenen Anstrengungen auch auf Bundesebene für Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen sowie für die Ergänzung der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung und der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes einsetzen. Ziel ist es dabei, ein Spitzenwertkriterium (die sogenannte „Aufwachreaktion“) bei der Betrachtung des Nachtzeitraumes festzulegen. (3059)

Wir wollen gemeinsam die rechtlichen Spielräume beim Lärmschutz entlang von Verkehrswegen zukünftig ausnutzen. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass der Lärmschutz an Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen, die sich in der Nähe einer Wohnbebauung befinden, insgesamt verbessert werden muss. Wir respektieren die Entscheidungen der Kommunen über Geschwindigkeitsbegrenzungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, um mehr Verkehrssicherheit und Lärmschutz zu erzielen. (3074)

Kommentar:
In Bezug auf die Rechtssicherheit beim Ausweisen von Car-Sharing-Plätzen sollten wir nicht abwarten. Richtig wäre es, das Car-Sharing Angebot nach Kaufungen zu holen. Statt-Auto aus Kassel ist hier aufgeschlossen und kann sich gut vorstellen, in Kaufungen Autos aufzustellen. Vorraussetzung hierfür ist jedoch die Ausweisung von Parkplätzen an zentralen Stellen im Ort.

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