Antrag Straßenbeitragssatzung vom 8.2.12

Antrag
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Entwurf einer Straßenbeitragssatzung zu erarbeiten. Ziel ist es die Straßenbeitragssatzung stufenweise einzuführen.
Im ersten Jahr sollen 33 % des zu festgelegten Beitrages erhoben werden. Im 2. Jahr 66% und ab dem 3. Jahr 100% der Beitragshöhe.

Begründung
Vorab: Bei dieser Einführung wird es Ungerechtigkeiten geben. So sind beispielsweise die Anlieger, deren Straße unmittelbar nach Einführung einer solchen Satzung saniert wird, im Vergleich zu den Anliegern der letzten vor Erlass der Satzung grundsanierten Straße massiv benachteiligt.
Es ist auch richtig, dass Beiträge die über die Straßenbeitragssatzung erhoben werden, umgelegt werden und so zu einer Erhöhung der Mieten führen. Dennoch steht dieser Antrag im Zusammenhang mit unseren Bemühungen umzuverteilen. Die Straßenbeitragssatzung trifft logischerweise die BewohnerInnen von wenig bewohnten Straßen mehr als die BewohnerInnen eines Mietshauses. Eine Sackgasse mit ruhiger Endlage wird in der Regel von Menschen bewohnt, die sich ein Haus am Rande von Kaufungen leisten können.
Auch diesen Vorschlag verbinden wir mit einem aktiven Austausch mit den Betroffenen. Wir laden alle Betroffenen zu einem Austausch ein. Dieser soll dazu dienen, auch Alternativen zur Straßenbeitragssatzung zu erörtern.

Schreibe einen Kommentar