Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung ein Konzept zum Ausbau der Kinderbetreuung in Kaufungen bis zum 1. Februar 2012 zum Beschluss vorzulegen.
Dieses Konzept soll die weitere Entwicklung der Kinderbetreuung und der Vernetzung der bestehenden Angebote darstellen, die dafür benötigten personellen und finanziellen Ressourcen benennen und die erforderlichen Qualitätsmerkmale beschreiben. Dabei soll sowohl die Betreuung der unter Dreijährigen, die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kindergartenplätze (3-6jährige), als auch die Schulkindbetreuung, sowie die Gestaltung der Übergänge beschrieben werden, als auch die Anforderungen der UN-Behinderten-Konvention zur Inklusion berücksichtigt werden.
Die erforderlichen Investitionen sind, soweit nicht kurzfristig möglich, im mittelfristigen Finanzplan darzustellen.
Das Konzept ist vor Beratung in den politischen Gremien in einem offenen Verfahren (Anhörung) mit den Beteiligten (u.a. Kinder, Elternvertretern, Grundschule, Kindertagesstätten, Jugendamt) zu erörtern und diesen die Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
Begründung:
Bis zum Jahr 2013 soll es bundesweit im Durchschnitt für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben. Rund ein Drittel der neuen Plätze werden in der Kindertagespflege geschaffen. Im gleichen Jahr wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Einrichtung oder in der Tagespflege haben. Darauf haben sich Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2007 geeinigt. Für Kaufungen bedeutet dies einen Bedarf von ca. XX zusätzlichen Plätzen. Dabei darf der dringend gebotene Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige nicht zu Lasten der bisherigen Betreuungsangebote gehen und bedarf einer eigenenständigen fachlichen Konzeption.
Die Bemühungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfen nicht an der Tür zur Kindertagesstätte aufhören. Wenn Eltern (meist Müttern) eine Perspektive für den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben gegeben werden soll, muss sich dieses auch auf den Lebensabschnitt Schule beziehen. Im gleichen Maße wie die Nachfrage für Betreuungsmöglichkeiten der unter Dreijährigen gestiegen ist, steigt auch der Bedarf nach Betreuungsangeboten für über Sechsjährige nach der Schule. Eine Erweiterung der Hortgruppen und der schulischen Kinderbetreuung ist provisorisch vorgenommen worden, hier bedarf es jedoch dringend qualitativer und quantitativer Weiterentwicklungen.
Dieses kann nur in enger Abstimmung und Aushandlung zwischen Eltern, Gemeinde, Schulträger, Schulleitung und ggf. freien Trägern geschehen.
Bevor geeignete Konzepte den Beschlussgremien vorgelegt werden, soll allen Beteiligten die Gelegenheit zur Einflussnahme und Stellungnahme gegeben werden. Die Stellungnahmen und die hieraus resultierenden Ergebnisse sind den Entscheidungsträgern zusammen mit dem Konzept vorzulegen.